Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STAND 31/08/2024

ARTIKEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, stellen die Vereinbarung dar, die während ihrer Dauer die Beziehungen zwischen der Gesellschaft WINDOME BANKING PARTNERS, im Folgenden Auftragnehmer genannt, und ihren Kunden im Rahmen des Verkaufs von Dienstleistungen regelt und die Verkaufsbedingungen, die WINDOME BANKING PARTNERS ihren Kunden gewährt, sowie die Rechte und Einschränkungen, die die genannten Kunden akzeptieren, festlegt, vollständig und vorbehaltlos durch die Unterzeichnung von Vollmachten, Verpflichtungserklärungen oder anderen Formen von vertraglichen Vereinbarungen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Unternehmen und/oder durch die Nutzung der Ergebnisse der entsprechenden Dienstleistungen anerkennen.
Sofern kein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und seinem Kunden geschlossen wurde, unterliegen die erbrachten Leistungen den unten beschriebenen AGB. Jede Bestellung und jeder Vertrag mit dem Anbieter setzt voraus, dass der Kunde diesen AGB uneingeschränkt und vorbehaltlos zustimmt.
Die Tatsache, dass der Auftragnehmer die eine oder andere zu seinen Gunsten in den vorliegenden AGB festgelegte Klausel nicht umsetzt, kann nicht
nicht als Verzicht auf die Geltendmachung dieser Klausel ausgelegt werden.

ARTIKEL 2: ART UND UMFANG DER DIENSTLEISTUGEN

Die Firma WINDOME BANKING PARTNERS, eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 50000 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Salon-de-Provence unter der Nummer 952172005, mit Sitz in 182, Chemin de CONFOUX, 13250 CORNILLON-CONFOUX, vertreten durch Herrn Jean-Yves COSTE, mit allen Vollmachten für die vorliegenden Zwecke, ist eine Beratungsfirma, die Beratungsaufträge für Fusionen und Übernahmen, Kapitalerhöhungen und Privatplatzierungen, Partnerschaften wie Joint-Ventures, Kooperations-, Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen durchführt.

Die Dienstleistungen konzentrieren sich auf die Bereiche Gesundheit, Ästhetik, Wellness und Luxus sowie verwandte Segmente, die sich auf den Lebensstil und die Lebensweise beziehen. Zur Information: Die von WINDOME BANKING PARTNERS abgedeckten Gesundheitssegmente umfassen die gesamte Pharmaindustrie, einschließlich Hersteller und Vertreiber von Generika und nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten (Over the Counter oder OTC), Biotechnologie, Medizintechnik, medizinische Geräte, Diagnostik, Genomik, Proteomik, prophylaktische und immuntherapeutische Impfstoffe, medizinische Instrumente und Schönheitspflege, digitale Plattformen für Gesundheitsdienstleistungen, SaaS-Betreiber und alle Methoden der Digitalisierung in der Medizin, wie z.B. Telediagnostik, Telemedizin und Telekinese, Telemedizin, Telechirurgie, künstliche Intelligenz, Quantenanalyse, Robotik, virtuelle und erweiterte Realität, Netzwerke für die Kontaktaufnahme zwischen Patienten und Ärzten und die Speicherung von Patienteninformationen, Digitalisierung der medizinischen Bildgebung, vernetzte Objekte, tragbare Kontrollgeräte („Wearables“), aber auch medizinische Gesichts- und Körperkosmetik, energiebasierte Geräte (Laser, Radiofrequenz, Ultraschall, elektromagnetische Wellen, Kryotherapie, LEDs, gepulstes Licht, Plasma, Elektroporation, Elektrophorese, Mikroneedling und Kombinationen dieser Technologien…. etc.), regenerative und rekonstruktive Medizin, Anti-Aging, Lifestyle-Therapien, Augenheilkunde, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Haarpflege, Gesundheitsdienste wie Kliniknetze, Pflegeheime, Altenheime und betreute Seniorenresidenzen, Vertriebsunternehmen, Großhändler und Wiederverkäufer, Apotheken, Unternehmen, die Forschungsdienstleistungen erbringen (Contract Research Organizations) und Zulieferer für die Produktion (Contract Manufacturing Organizations) sowie Zulieferer für Marketing und Vertrieb (Contract Sales Organizations), Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel und Tiergesundheit und -ernährung.

ARTIKEL 3: KOSTENVORANSCHLAG UND AUFTRAG

Der Auftragnehmer wird auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden tätig. Vor jeder Leistung wird dem Kunden ein Auftragsschreiben vorgelegt, das als Kostenvoranschlag gilt. Der vom Auftragnehmer an den Kunden gerichtete Kostenvoranschlag enthält folgende Angaben:

  • die Art der Leistung,
  • den Preis der Leistung ohne Steuern,
  • den Betrag eventueller Rabatte und Rückvergütungen,
  • die Zahlungsmodalitäten,
  • die vorläufige Planung des Auftrags,
  • die Erinnerung daran, dass der Kunde den AGB voll und ganz zustimmt.

Um seinen Auftrag verbindlich und endgültig zu bestätigen, muss der Kunde das Auftragsschreiben ohne jegliche Änderung an den Auftragnehmer zurücksenden:

  • entweder per Post, ordnungsgemäß unterzeichnet und datiert mit dem Vermerk „Bon pour accord“ der Person, die rechtlich dafür verantwortlich ist, den Kunden zu verpflichten, sowie dem Geschäftsstempel,
  • oder per E-Mail mit dem Ausdruck der Zustimmung des Kunden.

Das so angenommene und unterzeichnete Auftragsschreiben gilt als Vertrag zwischen WINDOME BANKING PARTNERS und dem Kunden. Der Auftrag wird also erst nach Rücksendung des vom Kunden akzeptierten und unterzeichneten Auftragsschreibens zusammen mit der Zahlung der eventuell geforderten Anzahlung gültig.
Bei Nichterhalt der Zustimmung des Kunden und der Anzahlung, falls vorhanden, oder ab dem Ablaufdatum des Kostenvoranschlags gilt das Angebot als annulliert und der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seine Leistung nicht zu beginnen.

ARTIKEL 4: PREIS

Der Preis für die Dienstleistungen ist der Preis, der im Auftragsschreiben detailliert aufgeführt ist und vom Kunden in Verbindung mit der Bestellung und dem Pflichtenheft des Kunden akzeptiert wurde. Er ist in Euro angegeben und unterliegt der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer. Die Preise können als Pauschalpreis, in monatlichen Raten, als Provision für Erfolgsmeilensteine oder bei Abschluss der durchgeführten Transaktion oder des Beratungsauftrags berechnet werden.

ARTIKEL 5: ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Die Rechnungen für die Anzahlung und den Restbetrag sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung erfolgt per Scheck oder Banküberweisung. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist die Frist für die Begleichung der vom Kunden an den Auftragnehmer zu zahlenden Beträge auf den Eingang der Rechnung festgelegt.

ARTIKEL 6: ZAHLUNGSVERZUG

Jede verspätete oder ausbleibende Zahlung führt von Rechts wegen zu :

  • Die Aussetzung der Ausführung aller laufenden Aufträge für den Kunden,
  • Die sofortige Fälligkeit aller noch ausstehenden Beträge,
  • Die Zahlung einer Verzugsstrafe in Form von Zinsen zu einem Satz, der dem Dreifachen (3) des gesetzlichen Zinssatzes entspricht, der am Tag der Rechnungsstellung für die Leistungen gilt. Diese Strafe wird auf den Betrag ohne Steuern des ausstehenden Betrags berechnet und läuft ab dem Tag nach dem Zahlungsdatum der Rechnung bis zu ihrer vollständigen Bezahlung, ohne dass eine vorherige Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist,
  • Zusätzlich zu den Verzugsentschädigungen wird für jeden Betrag, einschließlich der Anzahlung, der nicht bis zum Fälligkeitsdatum gezahlt wird, von Rechts wegen eine pauschale Entschädigung von 40 Euros für die Einziehungskosten fällig (Artikel 441-6, I Absatz 12 und D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs, Code du Commerce ).

ARTIKEL 7: DAUER UND KÜNDIGUNG

Die Dauer der Dienstleistungen ist im Auftragsschreiben festgelegt, das als Vertrag gilt. Beide Parteien können den Vertrag sofort kündigen, wenn eine der Parteien ihre Geschäftstätigkeit einstellt, die Zahlungen einstellt, ein gerichtliches Sanierungsverfahren, eine gerichtliche Liquidation oder eine andere Situation mit gleicher Wirkung einleitet, nachdem eine an den Insolvenzverwalter (oder Liquidator) gerichtete Mahnung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen länger als einen Monat unbeantwortet geblieben ist.

Im Falle des Ablaufs oder der Kündigung des Vertrags :

  • Der Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung endet automatisch zu dem entsprechenden Datum,
  • ist der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Ablaufs des Vertrags von seinen Verpflichtungen in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags entbunden,
  • der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Kunden spätestens innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach der Kündigung oder dem Ablauf des Vertrags Folgendes zurückzugeben des Ablaufs des Vertrags alle vom Kunden übergebenen Dokumente oder Informationen.

Im Falle der Kündigung des Vertrags durch den Kunden schuldet der Kunde die Beträge, die den erbrachten Leistungen entsprechen. bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung und noch nicht bezahlt wurden.

ARTIKEL 8: VERPFLICHTUNGEN UND VERTRAULICHKEIT

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu :

  • die strengste Vertraulichkeit bezüglich der vom Kunden gelieferten und als solche bezeichneten Informationen zu wahren,
  • keine Informationen über die für seine Kunden erbrachten Dienstleistungen weiterzugeben, alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Dokumente am Ende des Auftrags zurückzugeben, wenn der Kunde dies wünscht,
  • eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu unterzeichnen, wenn der Kunde dies wünscht.

Die Klauseln des von den Parteien unterzeichneten Vertrags gelten als vertraulich und dürfen daher nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

ARTIKEL 9 : URHEBERRECHTE

WINDOME BANKING PARTNERS wird dem Kunden die Elemente, insbesondere die Liefergegenstände (Studien, Zeichnungen, Modelle, Pläne, Simulationen, Prototypen, Berichte, wobei die Liste nicht erschöpfend ist) und andere Dokumente, die speziell für den Kunden im Rahmen der Ausführung des Auftragsschreibens vorbereitet wurden, zur Verfügung stellen, unabhängig davon, ob diese Dokumente in schriftlicher oder anderer Form vorliegen. Diese Überlassung wird erst mit der vollständigen Bezahlung der Leistungen endgültig wirksam.
Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber das Eigentum und die Nutzung seiner Rechte an den originalen und spezifischen Werken, die in Erfüllung der Pflichtenhefte des Auftraggebers erstellt werden. Er behält das Eigentum und die vermögensrechtliche Verwertung der bereits bestehenden Werke, es sei denn, er hat mit dem Kunden Vereinbarungen über das Eigentum oder die Verwertung dieser bereits bestehenden Werke getroffen.

Der Kunde erkennt an, dass die Urheberrechte und andere Rechte, insbesondere in Bezug auf geistiges und gewerbliches Eigentum, Urheberrechte, Patente, Marken, Designs, Modelle, Methoden, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Verfahren, Ideen, Konzepte und Erfindungen, die unter das anwendbare Recht fallen oder nicht, in Bezug auf die Leistungen und Ergebnisse der Leistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Änderungen, Anpassungen, Verbesserungen, Korrekturen,
Aktualisierungen oder neue Versionen, abgeleitete Werke, technisches Know-how sind und bleiben dem Auftragnehmer jederzeit vorbehalten, vorbehaltlich der von den Parteien unterzeichneten Vereinbarungen.

Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer die Möglichkeit vor, die Erkenntnisse aus den ihm vom Kunden anvertrauten Studien oder Realisierungen zu nutzen und für Dritte ähnliche Elemente zu entwickeln wie die, die er für den Kunden entwickelt hat, vorbehaltlich der Geheimhaltungsverpflichtung und der Genehmigung des Kunden in Bezug auf die abgetretenen oder eingeräumten Rechte zur Mitverwertung eines Teils oder der Gesamtheit eines aus der Ausführung des Auftrags hervorgehenden Lieferprodukts.

ARTIKEL 10: VERANTWORTLICHKEITEN

In Anbetracht der Art der erbrachten Leistungen ist die Verpflichtung des Auftragnehmers eine Mittelverpflichtung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den Regeln der Kunst und der Technik, den Bedingungen der Vereinbarung sowie unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen zu erbringen.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer innerhalb der vereinbarten Fristen alle Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung sowie für das richtige Verständnis der gestellten Probleme unerlässlich sind.

Der Auftragnehmer kann nicht haftbar gemacht werden für :

  • Ein Fehler, der durch fehlende oder falsche Informationen des Kunden verursacht wurde,
  • eine vom Kunden verursachte Verzögerung, die dazu führt, dass die vereinbarten Fristen nicht eingehalten werden können.

Die Haftung des Auftragnehmers ist, wenn sie nachgewiesen werden kann, auf die Hälfte der Gesamtsumme vor Steuern beschränkt, die der Kunde für die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung zum Zeitpunkt der per Einschreiben mit Rückschein geltend gemachten Forderung tatsächlich gezahlt hat.
Jede der Parteien haftet gegenüber der anderen für jede Nichteinhaltung der ihr auferlegten Verpflichtungen.
Es obliegt dem Kunden, den Inhalt der vom Auftragnehmer übergebenen Lieferungen zu überprüfen und etwaige Vorbehalte zu äußern. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Lieferung der Leistung eine Stellungnahme abgibt.

ARTIKEL 11: RECHT AUF WERBUNG

Sofern der Kunde nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt und dies per Einschreiben mit Rückschein mitteilt, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, seine Leistung für den Kunden als Referenz im Rahmen seiner Maßnahmen zur Geschäftsanbahnung, externen Kommunikation und Werbung zu erwähnen. Der Kunde hat das gleiche Recht auf Zitierung und Referenzierung.

ARTIKEL 12: HÖHERE GEWALT

Der Auftragnehmer kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichtausführung oder die Verzögerung bei der Ausführung einer seiner in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Verpflichtungen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. In diesem Zusammenhang versteht man unter höherer Gewalt jedes von außen kommende, unvorhersehbare und unwiderstehliche Ereignis im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches.
Innerhalb von höchstens fünf (5) Werktagen nach Eintreten eines solchen Ereignisses verpflichtet sich die aufgrund höherer Gewalt säumige Partei, die andere Partei per Einschreiben mit Rückschein darüber zu informieren und den Beweis dafür zu erbringen. Die säumige Partei wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Ursachen der Verzögerung zu beseitigen, und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen wieder aufnehmen, sobald der geltend gemachte Fall nicht mehr vorliegt.
Dauert die höhere Gewalt jedoch länger als fünfzehn (15) Arbeitstage nach Erhalt der Mitteilung über die höhere Gewalt an, hat jede Partei das Recht, das Abkommen ohne Gewährung von Schadensersatz zu kündigen. Eine solche Kündigung wird an dem Tag wirksam, an dem die andere Partei das per Einschreiben mit Rückschein versandte Kündigungsschreiben erhält. Im Falle einer Kündigung der Vereinbarung durch den Kunden aufgrund höherer Gewalt muss der Kunde dem Auftragnehmer alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung fälligen Beträge zahlen.

ARTIKEL 13: RECHTSSTREITIGKEITEN

Die vorliegenden AGB und das zwischen den Parteien unterzeichnete Auftragsschreiben unterliegen dem französischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens
des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf und der Regeln über Gesetzes- und Gerichtsstandskonflikte.
Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Anfechtungen, die nicht gütlich beigelegt werden konnten und die sich auf die Bildung, den Abschluss, die Gültigkeit, die Auslegung, die Ausführung, die Nichtigkeit, den Verfall, die Erfüllung oder die Beendigung des Vertrags oder der Verkäufe beziehen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts am Ort des Firmensitzes von WINDOME BANKING PARTNERS, selbst im Falle einer einstweiligen Verfügung, eines Garantieanspruchs, einer Zwischenklage oder einer Vielzahl von Beklagten, ohne dass die Gerichtsstandsklauseln, die in den Dokumenten des Kunden bestehen können, der Anwendung dieser Klausel entgegenstehen können.
Der Auftragnehmer trägt alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung fälligen Beträge.